Oktober 2024
„Mach dein Handy nicht zur Waffe!“ - Informationsveranstaltung des Jugendamtes für Eltern
Nicht zum ersten Mal luden an der Werner-von-Siemens-Realschule der Elternbeirat gemeinsam mit der KESCH-Beauftragten der Schule (Kooperation Eltern und Schule) Alexandra Leyh zu einem Vortrag für Eltern ein. Diesmal war das Thema „Mach dein Handy nicht zur Waffe“. Referentin war die Leiterin des Fachdienstes für Jugendliche im Strafverfahren des Jugendamtes, Frau Simone Geßner, die seit letztem Schuljahr in Begleitung einer Jugendrichterin die Schulen besucht, um dort vorrangig die Schülerinnen und Schüler darüber aufzuklären, wie leicht man unschuldig und unwissend „in die Falle tappt“ und am Ende vor dem Jugendrichter steht und verurteilt wird. Die meisten Vergehen, wegen derer Jugendliche seit 2017/18 in Zusammenhang mit ihrem Smartphone vor Gericht landen, sind der Besitz und/oder die Verbreitung von kinderpornographischen oder verfassungsfeindlichen Bildern. Da Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sind, können auch Schülerinnen und Schüler unserer Schule betroffen sein.
Doch wie kann so etwas passieren, ohne dass man davon weiß?
„Tatorte“ sind meist Klassen- oder andere Gruppenchats, die v.a. im Jugendalter oft sehr unübersichtlich sind. Zudem überprüft kaum jemand täglich die Mitglieder dieser Gruppen. So kann es passieren, dass ein Außenstehender von einem Mitglied in die Gruppe aufgenommen wird, ohne dass andere Teilnehmer der Gruppe dies mitbekommen, weil der Chat mit Belanglosigkeiten überflutet wird, die für jeden unüberschaubar sind. Stellt nun jemand, vielleicht sogar ein Unbekannter, ein Bild in die Gruppe, das zudem nicht auf den ersten Blick als kinderpornographisch erkennbar ist, wird dies manchmal beim Scrollen übersehen. Kommt es aber zu einer Anzeige, kann die Polizei leicht nachverfolgen, wer Mitglied in der Gruppe ist ob dieser das Bild sofort gelöscht hat oder ob es sich immer noch auf dem Gerät befindet. Nicht selten sind Eltern oder der/die Betroffene selbst völlig überrascht, wenn sie von der Polizei oder dem Jugendamt vorgeladen werden.
Änderung des Strafrechts
Bis zum Sommer dieses Jahres wurde der Besitz eines solchen Materials als Verbrechen – also wie Raub, Mord oder Vergewaltigung - behandelt und führte auf jeden Fall zu einer Verurteilung. Frau Geßner schilderte in sehr anschaulicher Weise, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich schon vorkam, dass eine ganze Klasse angeklagt und auch geschlossen verurteilt wurde. Auch Lehrkräfte, die von Schülern mit der Bitte um Aufklärung die Bilder zugeschickt bekommen hatten, wurden verurteilt, verloren dadurch ihre Arbeit und jegliche Pensionsansprüche. Seit Juni dieses Jahres wird nun der Verbrechenstatbestand aufgehoben, es handelt sich nun um ein Vergehen, was dem Richter und dem Staatsanwalt mehr Spielraum bei der Urteilsfindung lässt, ohne die Tat herabzusetzen. Sie wird trotzdem geahndet und bestraft. Frau Geßner verstand es auf sehr unterhaltsame und eindringliche Weise, den Eltern diese Gefahr zur erklären. Dazu gab sie Tipps, wie man dem vorbeugen kann, indem man bestimmte Einstellungen in unübersichtlichen Gruppenchats vornimmt. Außerdem stimmten sie die rückläufigen Zahlen in diesem Jahr zuversichtlich.
Für das leibliche Wohl sorgte eine Vertretung für die 10. Klassen, die damit deren Klassenkasse füllen konnte. Der Vorsitzende des Elternbeirats, Herr Biederbick, dankte Frau Geßner für den informativen und kurzweiligen Vortrag und verabschiedete die Eltern in den wohlverdienten Feierabend.
Fazit des Abends war: Wer ein Handy besitzt, ist auch verantwortlich dafür.